PROMOTIONEN UND FACHMITTELSCHULAUSWEISE
Promotion für die Schülerinnen und Schüler des 1. und 2. Jahres
- Im 1. und 2. Jahr ist die Jahresnote für jedes Fach der Durchschnitt aller im Laufe des Jahres erzielten Ergebnisse, ausgedrückt in Punkten oder halben Punkten.
- Alle Fächer mit Ausnahme von Sport und den Freifächern haben einen Koeffizienten von 1, aber einige Fächer werden im zweiten Jahr zusammengefasst.
- Ausserdem fliessen in einigen Fächern die Ergebnisse der Promotionsprüfungen, die in der vorletzten Woche des Schuljahres stattfinden, in die Jahresnote ein.

In den Beförderungsbedingungen in die nächsthöhere Stufe werden die Noten aller Fächer und integrierten Fächer des Jahresprogramms berücksichtigt, mit Ausnahme der Sport- und Freifachnoten.
Der Gesamtdurchschnitt berechnet sich aus sämtlichen Noten aller Fächer des Jahresprogramms.
Das Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) legt die Bedingungen für die Beförderung in die nächsthöhere Stufe fest:
Art. 16 . Promotionsbedingungen
1Die Promotion am Ende des 1. und 2. Jahres in die nächsthöhere Stufe ist erreicht, wenn bei allen Noten, die für den Gesamtdurchschnitt zählen, folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
a. der Gesamtdurchschnitt der Noten aller Fächer und integrierter Fächer beträgt mindestens 4,00;
b. der Notendurchschnitt folgender drei Gruppen, aufgerundet auf Zehntelnoten, beträgt mindestens 4,0: Die Gruppe 1 umfasst die Fächer des Lernbereichs Sprachen, die Gruppe 2 die des Lernbereichs Mathematik, Naturwissenschaften und Informatik und die Gruppe 3 die der anderen Lernbereiche;
c. nicht mehr als drei Noten liegen unter 4,0;
d. die Summe aller Notenabweichungen von 4,0 nach unten beträgt höchstens 2.5 Punkte;
e. keine Note liegt unter 2,0.
Das Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) legt die Bedingungen für das Wiederholen eines Schuljahres fest:
Art. 19 Wiederholen einer Klasse
1 Jede Stufe kann nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholung von zwei aufeinander folgenden Stufen ist nicht erlaubt. Bei Misserfolg an der Abschlussprüfung kann die gesamte letzte Stufe wiederholt werden, auch wenn die Schülerin oder der Schüler die vorletzte Stufe bereits wiederholt hat.
Das Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) legt die Bedingungen eines definitiven Misserfolgs an der FMSF fest :
Art. 20 Definitiver Misserfolg
1Ein Misserfolg ist definitiv, wenn:
a) am Ende des ersten Semesters des ersten Studienjahres, der Gesamtnotendurchschnitt oder der Durchschnitt einer Gruppe im Sinne von Artikel 16 Abs. 1 Bst. b tiefer ist als 3,25;
b) am Ende des Schuljahres, der Gesamtdurchschnitt oder der Durchschnitt einer Gruppe im Sinne von Artikel 16 Abs. 1 Bst. b tiefer ist als 3,50;
c) am Ende des ersten Semesters der Stufe, die wiederholt wird, die Promotionsbedingungen nicht erfüllt sind, Artikel 19 Abs. 1, 3.. Satz, bleibt vorbehalten.