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Ausbildungen

Promotion im 1. und 2. Jahr

PROMOTIONEN UND FACHMITTELSCHULAUSWEISE

Promotion für die Schülerinnen und Schüler des 1. und 2. Jahres

In der folgenden Tabelle finden Sie die Liste der Fächer, die in einer gemeinsamen Prüfung für das erste und zweite Jahr geprüft werden:

Die folgende Tabelle zeigt die verschiedenen Fächer, die für die Promotion zählen.

Die Noten für bestimmte Fächer werden im zweiten Jahr zusammengefasst, um die Promotionsnoten für diese integrierten Fächer zu bilden.

In den Beförderungsbedingungen in die nächsthöhere Stufe werden die Noten aller Fächer und integrierten Fächer des Jahresprogramms berücksichtigt, mit Ausnahme der Sport- und Freifachnoten.

 

Der Gesamtdurchschnitt berechnet sich aus sämtlichen Noten aller Fächer des Jahresprogramms.

 

Das Reglement über die Ausbildung an Fachmittelschulen (FMSR), das am 01.08.2020 in Kraft getreten ist, legt die Bedingungen für die Beförderung in die nächsthöhere Stufe fest:

Art. 11 . Aufnahmebedingungen

1 Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, muss die Kandidatin oder der Kandidat:

a) den Unterricht während der drei Ausbildungsjahre in einer FMS oder einer gleichwertigen anerkannten Schule regelmässig besucht haben;

b) mindestens das dritte Ausbildungsjahr in der FMSF absolviert haben;

c) eine eigene, selbstständige Arbeit abgegeben haben;

d) ein ausserschulisches Praktikum von mindestens zwei Wochen absolviert haben;

e) ein Gesuch um Zulassung zu den Prüfungen eingereicht haben.

2 Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassungen.

Das Reglement über das Studium an Fachmittelschulen (FMSR) legt die Bedingungen für das Wiederholen eines Schuljahres fest:

Art. 17 Wiederholen einer Klasse

1 Jede Stufe kann nur einmal wiederholt werden. Die Wiederholung von zwei aufeinander folgenden Stufen ist nicht erlaubt. Bei Misserfolg an der Schlussprüfung kann die letzte Stufe wiederholt werden, auch wenn die Schülerin oder der Schüler die vorletzte Stufe bereits wiederholt hat.

Das Reglement über die Ausbildung an Fachmittelschulen (FMSR), Version in Kraft von 01.08.2020, legt die Bedingungen eines definitiven Misserfolgs an der FMSF fest :

Art. 17a Definitiver Misserfolg

1Ein Misserfolg ist definitiv, wenn:

a) am Ende des ersten Semesters des ersten Studienjahres, der Gesamtnotendurchschnitt oder der Durchschnitt einer Gruppe im Sinne von Artikel 14 Abs. 1 Bst. b tiefer ist als 3,25;
b) am Ende des Schuljahres, der Gesamtdurchschnitt oder der Durchschnitt einer Gruppe im Sinne von Artikel 14 Abs. 1 Bst. b tiefer ist als 3,50;
c) am Ende des ersten Semesters der Stufe, die wiederholt wird, die Promotionsbedingungen nicht erfüllt sind, unter Vorbehalt von Artikel 17 Abs.1, 2. Satz.