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Ausbildung - FMSA

Fachmaturität Soziale Arbeit (FMSA)

FMSA

Fachmaturität Soziale Arbeit

Die Fachmaturität Soziale Arbeit (FMSA) bildet spezifisch für die Aufnahme in die Fachhochschule Westschweiz (HES-SO) im Bereich der Sozialen Arbeit aus. Die Hochschule für Soziale Arbeit verleiht einen französischsprachigen und zweisprachigen Bachelor of Arts HES-SO in Soziale Arbeit.

 

Die FMSA-Ausbildung richtet sich nur an Personen mit einem Fachmittelschulausweis im Berufsfeld Soziale Arbeit.

 

Die FMSA-Ausbildung umfasst eine Fachmaturitätsarbeit (FMASA) und mindestens 40 Wochen Vollzeit-Praxiserfahrung, die ab dem Erhalt des Fachmittelschulausweises absolviert werden, davon mindestens 20 Wochen spezifische Praxiserfahrung in einer Institution im Sozial- oder Bildungsbereich.

Eine Informationsveranstaltung findet im Herbst des Jahres vor dem Eintritt in die Ausbildung am Elternabend der Schülerinnen und Schüler des 3. FMSF-Jahres statt.

Die praktischen Erfahrungen testen die Fähigkeit, in Berufen mit Menschen zu arbeiten und erste Erfahrungen im Berufsfeld Soziale Arbeit oder der Sozialpädagogik zu sammeln.

 

Gemäß Artikel 3 der Richtlinien der BKAD zur Festlegung der Bedingungen für die Erlangung der Fachmaturität im Bereich Soziale Arbeit (FMSA) vom 25. November 2019 „. Kandidatinnen und Kandidaten für die FMSA müssen 40 Wochen Berufserfahrung erwerben. Davon sind mindestens 24 Wochen als berufsspezifisches Praktikum in einer sozial oder erzieherischen ausgerichteten Institution zu absolvieren. Letzteres wird nach den Kriterien, die vom Amt für Unterricht der Sekundarstufe 2 in den besonderen Richtlinien festgelegt werden, begleitet und bewertet. „

 

 

Die spezifische Praxiserfahrung bildet die Grundlage für das FMSA-Ausbildungsjahr und ist eng mit der Fachmaturitätsarbeit Soziale Arbeit verknüpft. Sie kann durch praktische Erfahrung in der Arbeitswelt im weiteren Sinne ergänzt werden, die als nicht-spezifische praktische Erfahrung bezeichnet wird (höchstens 16 Wochen).

 

Die Organisation der praktischen Erfahrung liegt in der Verantwortung der einzelnen Schülerinnen und Schüler. Diese/dieser ist durch einen Vertrag an die Institution gebunden, in der sie/er sein spezifisches Praktikum absolviert. Für die spezifische praktische Erfahrung wird der Schüler/die Schülerin von einem Referenten/einer Referentin der Einrichtung betreut.

 

 

Im Falle eines langen einjährigen Praktikums, das in derselben Einrichtung absolviert wird, gelten die Wochen der nicht bewerteten praktischen Erfahrung als nicht-spezifische praktische Erfahrung. Die Schülerinnen und Schüler können die nicht-spezifische Praxiserfahrung (max. 16 Wochen) ab dem 1. Juli nach Erhalt des Fachmittelschulausweises beginnen. Der Abschluss der für die FMSA erforderlichen 40 Wochen praktischer Erfahrung muss bis zum 30. Juni des Ausbildungsjahres erfolgen.

 

 

Zwischen Ende August und Anfang September des Ausbildungsjahres findet die Informationsveranstaltung zur Organisation des Schuljahres, zur Validierung der spezifischen Praxiserfahrung und der Fachmaturitätsarbeit Soziale Arbeit (FMASA) statt.

 

Nach der Validierung der 24 Wochen spezifischer praktischer Erfahrung schreiben die Schülerinnen und Schüler unter der Verantwortung einer FMSF-Lehrperson ihre FMASA parallel zur nicht-spezifischen praktischen Erfahrung.

 

 

Die folgende Tabelle zeigt die Aufteilung des Fachmaturitätsjahres Soziale Arbeit :

Für die zweisprachige FMSA-Ausbildung absolviert die Schülerin/der Schüler mindestens 24 Wochen spezifische praktische Erfahrung in Sprache 2 (Französisch) und maximal 16 Wochen nicht-spezifische praktische Erfahrung in Sprache 1 (Deutsch). Außerdem werden die schriftlichen Teile der FMA in Sprache 1 (Deutsch) verfasst und die mündliche Präsentation erfolgt in Sprache 2.

Einschreibung

Für alle Bewerber gilt als Anmeldeschluss der 15. Februar für den Studienbeginn im September.

Die Online-Anmeldung ist ab dem 15. Januar für den Schulbeginn im September möglich. Wir versenden keine Empfangsbestätigung. Eine Antwort wird unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist verschickt.

Achtung: Die Einschreibung in FMSA wird erst nach Abgabe des Arbeitsvertrags der Institution im Berufsfeld Soziale Arbeit oder im Bildungsbereich gültig.

Der Vertrag muss bis zum 15. Juli des Jahres, in dem die Ausbildung beginnt, eingereicht werden.

Aufnahme

Zugelassen sind Schülerinnen und Schüler mit einem Fachmittelschulausweis im Berufsfeld Soziale Arbeit, innerhalb von drei Jahren nach Erhalt des Fachmittelschulausweises Soziale Arbeit.

Die Schülerinnen und Schüler der 3. Klassen schreiben sich online über das ISA-Portal ein. Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmittelschulausweises im Berufsfeld Soziale Arbeit, die die FMS verlassen haben und für eine Aufnahme in Frage kommen, richten einen Antrag per E-Mail an die Schulleitung (ecgf-fmsf@edufr.ch) und geben eine E-Mail-Adresse für die Zusendung des FMSA-Anmeldeformulars an.

Inhaber eines Fachmittelschulausweises aus einem anderen Berufsfeld sind verpflichtet, das 3. Jahr im Berufsfeld Soziale Arbeit zu wiederholen.

Inhaberinnen und Inhaber einer anderen Fachmaturität, die in die HETS-FR eintreten möchten, wenden sich für einen Zugang mit fachfremder Vorbildung direkt an die Hochschule.

Die Ausbildungskosten umfassen das Schulgeld, die Prüfungsgebühren und verschiedene Kosten.

  • Schulgeld : gemäss dem Beschluss des Staatsrats zur Festlegung der Schulgebühren der S2.
  • Prüfungsgebühr : gemäß dem Beschluss des Staatsrats über die Festlegung der Gebühren für die Abschlussprüfungen der S2.
  • Kosten: Schulmaterial.

Die Verfassung der Fachmaturitätsarbeit Soziale Arbeit (FMASA) bezieht sich auf eine Fragestellung, die sich aus der spezifischen praktischen Erfahrung in einer Institution ergibt (Art. 4 der Richtlinien der Direktion für Bildung und Kultur, die die Bedingungen zur Erlangung der Fachmaturität im Berufsfeld Soziale Arbeit festlegen). Die Fachmaturitätsarbeit Soziale Arbeit besteht aus einer schriftlichen Arbeit und einer mündlichen Präsentation. Bei der Durchführung dieser Arbeit wird die Schülerin/der Schüler von einer Lehrperson der FMSF betreut.

 

Die Durchführung der FMASA führt die Studierenden dazu, Selbstständigkeit zu demonstrieren und ein besseres Verständnis der spezifisch erlebten praktischen Erfahrung und der gewählten Fragestellung zu erlangen sowie eine kritische Reflexion über die Entwicklung ihrer Positionierung in Bezug auf die eigene Berufspraxis und das eigene Berufsprojekt zu entwickeln.

 

Das Schreiben der FMASA erfolgt parallel zur praktischen Erfahrung zwischen Januar und April. Die schriftliche Arbeit ist in zwei Teile gegliedert:

  • Praktikumsbericht (Teil A) mit einer Präsentation (Beschreibung und Reflexion) des Praktikumsortes, der Rolle des Praktikanten sowie bedeutenden Elementen aus der spezifischen praktischen Erfahrung.
  • Persönliche Analyse (Teil B), die aus einer eingehenden Analyse einer Fragestellung aus der spezifischen praktischen Erfahrung besteht.

 

Die schriftlichen Teile A und B werden nach dem Erwerb der spezifischen praktischen Erfahrung bzw. des Teils A eingereicht.

 

Die mündliche Präsentation findet zwischen Mai und Juni statt, vorausgesetzt, dass beide schriftlichen Teile erworben wurden.

 

Der allgemeine Rahmen, der Inhalt und die Bedingungen für die Bewertung der praktischen Erfahrungen und der FMASA werden in zusätzlichen Bestimmungen festgelegt, die den Schülerinnen und Schülern zu Beginn des Fachmaturitätsjahres Soziale Arbeit vorgelegt werden.

Die Bestehensnormen des Fachmaturitätszeugnisses ergeben sich aus den Richtlinien der BKAD betreffend die Bedingungen zur Erlangung der FMSA:

Art. 6 Bestehensnormen

Für die Erlangung der FMSA müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
a) Erwerb der in Artikel 3 erwähnten praktischen Berufserfahrung;
b) Positive Bewertung des berufsspezifischen Praktikums in einer Institution;
c) Genügende Note (Note 4) für die FMA.

* siehe unter Ausbildung

Zur Erlangung der FMSA absolvieren die Studierenden eine praktische Ausbildung von insgesamt 40 Wochen Dauer (exklusive der Ferien) in einer Institution des Bereichs Soziale Arbeit.

Die Rolle der sozialen oder sozial-pädagogischen Einrichtungen, in welchen die Studierenden ihr spezifisches Praktikum ablegen, ist folgende:

  • Sie vermitteln eine Praktikumsbegleitperson oder Referenzperson der Institution, welche Inhaberin eines Fachhochschuldiploms in sozialer Arbeit oder gleichem Wert ist und wenn möglich seit mindestens zwei Jahren in der Einrichtung arbeitet;
  • Die Praktikumsbegleitperson ist zuständig für den guten Verlauf des Praktikums und achtet darauf, dass die Ziele des Praktikums eingehalten werden;
  • Die Praktikumsbegleitperson nimmt an mindestens 2 Sitzungen teil. Einer ersten, wo sie zusammen mit der Begleitlehrperson der FMS und der/dem Studierenden die Ziele für das Praktikum validiert. Einer zweiten, wo sie zusammen mit der Begleitlehrperson der FMS mittels einer von der FMS bereitgestellten Bewertungstabelle das Praktikum bewertet; 
  • Die Praktikumsbegleitperson verfasst einen knappen Praktikumsbericht, welcher für die Bewertung des Praktikums beigezogen wird. Die Bewertung des Praktikums erfolgt mittels eines von der FMS gelieferten Rasters. 
  • Die Begleitung der Fachmaturitätsarbeit (FMA) übernimmt die Begleitlehrperson der Fachmittelschule Freiburg. 
  • Die Referenzperson der Institution fungiert als Experte bei der Bewertung der einzelnen Teile der FMA (Praktikumsbericht, Analysearbeit und mündliche Präsentation). 
  • Für ihre Expertenarbeit erhält sie von der FMSF eine Entschädigung in Höhe des vom Staatsrat gesetzlich festgelegten Betrags für Expertentätigkeiten auf Stufe S2.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Françoise Steffes, Vorsteherin FM, +41 26 305 65 14, francoise.steffes@edufr.ch