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Schülerressourcen

Sport-Kunst-Ausbildung

Sport-Kunst-Ausbildung

Das kantonale Programm Sport-Kunst-Ausbildung (SKA) ermöglicht es besonders begabten Sportlerinnen und Sportlern sowie talentierten jungen Künstlerinnen und Künstlern, ihre Ausbildung mit Leistungssport oder Kunst auf hohem Niveau zu kombinieren

Die Aufnahme in das SKA-Programm unterliegt den vom Kanton festgelegten Kriterien (SKA-Richtlinien). Talentierte Künstler/innen und besonders begabte Sportler/innen müssen jedes Jahr den SKA-Fragebogen auf der Website des Amtes für Sport ausfüllen und das vollständige Dossier (mit den erforderlichen Beilagen) bis zum 15. Februar an das Amt für Sport schicken.

Die folgenden Unterstützungsmaßnahmen können individuell vorgeschlagen werden, um ein gutes Gleichgewicht zwischen Schule, Ausbildung, Wettkampf und Erholung zu gewährleisten:

  • Anpassung und/oder Erleichterung des wöchentlichen Stundenplans; es müssen jedoch mindestens 25 Wochenlektionen absolviert werden;
  • Vollständige oder teilweise Befreiung von Kursen, die nach Fachgebiet und Ausbildungsjahr festgelegt sind;
  • Urlaub für die Vorbereitung und Teilnahme an bedeutenden sportlichen oder künstlerischen Veranstaltungen;
  • Pädagogische Unterstützung bei sport- oder kunstbedingten Abwesenheiten;
  • Wechsel der Schule, um den Weg des Schülers zum Ort des Trainings oder der Ausübung seines Sports oder seiner Kunst zu begrenzen.

Außerdem kann der Lehrplan für ein Schuljahr und sogar die Abschlussprüfungen über zwei Jahre verteilt werden.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Isabelle Schneuwly, die für das SKA-Programm zuständige Vorsteherin.