NTA
Nachteilsausgleichsmassnahmen
Maßnahmen zum Nachteilsausgleich dienen dazu, die mit einer Behinderung verbundenen Schwierigkeiten auszugleichen. Sie sind auf die individuelle Situation der Schülerin oder des Schülers abgestimmt und berücksichtigen ihre/seine besonderen Bedürfnisse. Die Maßnahmen zum Ausgleich von Benachteiligungen entsprechen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und sind dem Bildungsziel angemessen. In den Schulen der Sekundarstufe 2 können diese Maßnahmen während des Unterrichts und/oder auch während der Aufnahme- und Abschlussprüfungen angewendet werden.
Die von der S2 verliehenen Titel sind von der EDK anerkannt: Die Kompetenzen und Ziele sind in den nationalen Rahmenlehrplänen festgelegt und können daher weder gesenkt noch angepasst werden. Dies bedeutet, dass die in der obligatorischen Schule gewährten Maßnahmen zum Nachteilsausgleich von den in der S2 gewährten Maßnahmen abweichen können. Gemäss den Richtlinien der BKAD zur Gewährung von Massnahmen des Nachteilsausgleichs, Artikel 2, Abs. 4, „müssen die konkreten Nachteilsausgleichsmassnahmen auf die Einzelsituation, das Alter, die Schulstufe und den gewählten Bildungsgang der betroffenen Schülerinnen und Schüler abgestimmt sein“.
Schülerinnen und Schüler, die Maßnahmen zum Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen möchten, müssen ein Formular ausfüllen und sich dabei an die vorgegebenen Schritte halten.
Dieser Antrag bezieht sich auf die Richtlinien der BKAD
In Bezug auf die Gewährung solcher Maßnahmen.