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Ausbildungen

Fachmittelschulausweis FMS

BEFÖRDERUNG UND ABSCHLUSS

Beförderungsbedingungen für den Fachmittelschulausweis FMS

Der Erwerb des Fachmittelschulausweises hängt in den verschiedenen Fächern von den im letzten Unterrichtsjahr erzielten Ergebnissen ab, die in einigen Fächern mit den Ergebnissen der schriftlichen und/oder mündlichen Abschlussprüfungen kombiniert werden.

Das Reglement über die Abschlussprüfungen an Fachmittelschulen (FMSPR) vom 10.06.2008 (Aktuelle Version in Kraft seit 01.02.2022) regelt die Bedingungen der Prüfungen und der Erlangung des Fachmittelschulausweises.

Art. 11 Zulassungsbedingungen 1 Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, muss die Kandidatin oder der Kandidat:
a) den Unterricht während der drei Ausbildungsjahre in einer FMS oder einer gleichwertigen anerkannten Schule regelmässig besucht haben;
b) mindestens das dritte Ausbildungsjahr in der FMSF absolviert haben;
c) eine eigene, selbstständige Arbeit abgegeben haben;
d) ein ausserschulisches Praktikum von mindestens zwei Wochen absolviert haben;
e) ein Gesuch um Zulassung zu den Prüfungen eingereicht haben. 2 Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassungen.
Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die integrierten, geprüften und zweisprachigen Fächer sowie die Abschlussnoten.

Das Reglement über die Abschlussprüfungen an Fachmittelschulen (FMSPR) vom 10.06.2008 (Aktuelle Version in Kraft seit 01.02.2022) regelt die Bedingungen der Prüfungen und der Erlangung des Fachmittelschulausweises.

Art. 34 Erfolg

1 Der Fachmittelschulausweis wird erlangt, wenn:

a) der Gesamtdurchschnitt aller für den Ausweis erforderlichen Noten mindestens 4,00 ist, und

b) höchstens drei der für den Ausweis erforderlichen Noten unter 4,0 liegen, und

c) die Summe der Abweichungen gegen unten gegenüber der Note 4,0 höchstens zwei Punkte beträgt.