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Ausbildungen - Vorbereitungsjahr

Vorbereitungsjahr

Vorbereitungsjahr

Vorbereitungsjahr für den Zugang zum Aufnahmeverfahren zur Ausbildung zur Primarlehrperson an der Unifr

Die Ausbildung zur Ergänzungsprüfung und die Abschlussprüfung ermöglichen den Zugang für das Zulassungsverfahren zur Ausbildung zur Lehrperson für die Primarstufe an der Universität Freiburg, wird im Folgenden Vorbereitungsjahr genannt. Das Vorbereitungsjahr, richtet sich an Personen, die einen der Titel besitzen, die in Art. 2 der Richtlinien der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten vom 6. September 2024 über die Ergänzungsprüfung für das Zulassungsverfahren zur Ausbildung zur Lehrperson für die Primarstufe (Zyklus 1 und 2) an der Universität Freiburg anerkannt sind.

 

Der erfolgreiche Abschluss des Vorbereitungsjahres ermöglicht den Zugang zum Zulassungsverfahren in den Studiengang Bachelor of Arts in Primary Education der Universität Freiburg.

 

Die Ausbildung wird von den Fachmittelschulen organisiert. Personen, die sich für ein Vorbereitungsjahr einschreiben können, wenden sich je nach Wohnort, an die FMS ihres Einzugsgebietes. Personen mit einer anderen Fachmaturität als Pädagogik können nicht zum Vorbereitungsjahr zugelassen werden

 

Die Ausbildung umfasst den Unterricht an der FMSF während 32 Wochen mit 26 Wochenlektionen, verteilt auf 4 Kurstage. Diese Kurse zielen auf die Stärkung der spezifischen Grundkenntnisse ab, die für Grundschullehrpersonen unerlässlich sind. Die theoretische Ausbildung wird durch ein pädagogisches Projekt ergänzt, das Projekt zur Identitätsbildung (siehe Schulische Aktivitäten).

Die Schülerinnen und Schüler des Vorbereitungsjahres besuchen die gleichen Kurse wie im Rahmen der Fachmaturität Berufsfeld Pädagogik, sowie einen zusätzlichen Kurs in Pädagogik.
Fächer oder integrierte Fächer Fächer Lektionen
1. Sprache Deutsch 4
2. Sprache Französisch 3
3. Sprache Englisch 2
Mathematik - 4
Naturwissenschaften
(integrierte Fächer)
Biologie 1
Chemie 1
Physik 1
Geisteswissenschaften
(integrierte Fächer)
Geschichte 1
Geografie 1
Künstlerischer Bereich
Bildnerisches Gestalten 2
Musik 2
Sport 3
Ergänzender Unterricht Pädagogik 1
Einschreibung

Für einen Studienbeginn im September, gilt für alle Bewerber als Anmeldeschluss der 15. Februar.

 

Personen, die für das Vorbereitungsjahr zur Ausbildung zur Primarlehrperson an der Universität Freiburg in Frage kommen, richten ein Gesuch per E-Mail an die Schulleitung (ecgf-fmsf@edufr.ch) und geben dabei die E-Mail-Adresse für die Zusendung des Anmeldeformulars für das Vorbereitungsjahr an. Zugelassene Personen, die den erforderlichen Abschluss bei Ablauf der Anmeldefrist noch nicht erworben haben, werden unter der Bedingung zugelassen, dass sie ihn vor Beginn der Ausbildung erwerben (Vorbereitungsjahr).

 

Die Anmeldung ist ab dem 15. Januar für den Schulbeginn im September möglich. Wir versenden keine Empfangsbestätigung. Eine Antwort wird unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist verschickt.

 

Eine Anmeldegebühr von CHF 100.-, die für alle Schulen der Sekundarstufe 2 gilt, wird im Mai in Rechnung gestellt.

Zulassung

Der Zugang zum Vorbereitungsjahr ist gemäss Artikel 3 der Richtlinien der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten vom 6. September 2024 über das Vorbereitungsjahr den Inhabern folgender Titel vorbehalten:

 

Art 3 Aufnahme

1 Zur Ausbildung zur Ergänzungsprüfung können Personen mit folgenden Abschlüssen zugelassen werden:

   a) ein vor dem 31. Dezember 2009 erlangtes Diplom einer von der EDK anerkannten Fachmittelschule (FMS);

   b) ein Diplom einer dreijährigen, von der EDK anerkannten Diplommittelschule (DMS);

   c) einen Abschluss einer von der EDK anerkannten Handelsmittelschule (HMS);

   d) einen eidgenössisch anerkannten Berufsmaturitätsausweis;

   e) ein Zeugnis einer anerkannten mindestens dreijährigen Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung.

2 Wer nach einer vergleichbaren Ausbildung an einer anderen Institution einen definitiven Misserfolg erlitten hat, kann nicht zugelassen werden.

Die Ausbildungskosten setzen sich aus Schulgeld, Prüfungsgebühren und sonstigen Kosten zusammen.

  • Schulgeld : gemäss dem Beschluss des Staatsrats zur Festlegung der Schulgebühren der S2.
  • Prüfungsgebühr : gemäss dem Beschluss des Staatsrats über die Festlegung der Gebühren für die Abschlussprüfungen der S2.
  • Kosten: Kosten für Schulmaterial, B2-Prüfung (Sprache 2) zu Lasten des Kandidaten und Einschreibegebühr für Kandidaten mit anderem als dem Fachmittelschulausweis: CHF 100.-.

Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, müssen die Jahresnoten für Bildnerisches Gestalten, Musik und für die pädagogische Zusatzausbildung ausreichend sein (grösser oder gleich 4,00).

  1. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die integrierten und geprüften Disziplinen, die zu den fünf Abschlussnoten der Ergänzungsprüfung führen.
  2. Es gibt keine Prüfung in der 2. Sprache (Französisch), diese muss durch das Bestehen eines internationalen Sprachtests auf mindestens B2 Niveau (vgl. Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen) nachgewiesen werden.
  

Schriftlich (min.)

Mündlich (min.)

1. Sprache 1

Deutsch

180

15

2. Sprache 3

Englisch

120

15

3. Mathematik

Mathematik

120

15

4. Naturwissenschaften

Physik

60

 

Chemie

 

15

Biologie

 

15

5. Geisteswissenschaften

Geschichte

 

15

Geografie

 

15

Die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung, die den Zugang zum Aufnahmeverfahren zur Ausbildung zur Primarlehrperson an der Universität Freiburg ermöglicht, sind in Artikel 10 der oben genannten Richtlinien festgehalten.

 

Art. 10 Erteilung der Bestätigung der bestandenen Ergänzungsprüfung

Massgebend für die Erteilung der Bestätigung sind die Jahresnoten für Musik, Bildnerisches Gestalten und für die pädagogische Zusatzausbildung. Die Jahresnoten müssen mindestens 4,00 betragen. Ebenfalls massgebend sind die Noten der Abschlussprüfungen in den Prüfungsfächern und für die 2. Sprache, das Ergebnis des Tests für das Niveau B2 gemäss des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

2Bestehensvoraussetzungen:

   a) der Durchschnitt aller fünf Noten der Prüfungsfächer beträgt mindestens 4,00;

   b) die Summe der Notenabweichung von 4,0 nach unten, der fünf Prüfungsfächer, beträgt nicht mehr als 1,0 Punkt und höchstens zwei Noten der Prüfungsfächer sind ungenügend;

   c) die Abschlussnote der Erstsprache, in Bildnerisches Gestalten, in Musik und in der pädagogischen Zusatzausbildung beträgt mindestens 4,0;

   d) der Gesamtdurchschnitt aller Fächer, ausser für das Fach Sport, beträgt mindestens 4,00.

3 Ein Abbruch der Ausbildung ohne triftige Begründung während des Jahres wird als Misserfolg gewertet.

Vor Abschluss der Prüfungssession muss in der 2. Sprache und/oder der 3. Sprache (sofern dieses Fach von der Direktion der FMS von einer Prüfung befreit wird) mindestens der Nachweis eines Niveaus auf Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erbracht werden; dieser wird entsprechend den üblichen Regeln in die Prüfungsnote umgerechnet. Ansonsten endet die letzte Frist für die Erbringung dieses Nachweises, um die Bestätigung der bestandenen Ergänzungsprüfung zu erhalten, am 1. Juli zwei Jahre nachdem die Abschlussprüfungen erfolgreich absolviert wurden. Während diesen zwei Jahren ist kein Studienbeginn möglich.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Françoise Steffes, Vorsteherin FM, +41 26 305 65 14, francoise.steffes@edufr.ch