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Ausbildungen - Vorbereitungsjahr

Vorbereitungsjahr

Vorbereitungsjahr

Vorbereitungsjahr der PH-Freiburg

Das Vorbereitungsjahr an der PH-Freiburg richtet sich an Personen, die einen der anerkannten Titel besitzen gemäss Art. 22 des Reglements über die Pädagogische Hochschule Freiburg (PHFR) vom 01.02.2022 (Vgl. „Zulassung und Einschreibung im Vorbereitungsjahr der PH Freiburg“ weiter unten). Je nach Wohnort wenden sich Personen, die für ein Vorbereitungsjahr in Frage kommen, an die FMS in ihrem Einzugsgebiet.


Personen mit einer anderen Fachmaturität als Pädagogik können nicht zum Vorbereitungsjahr zugelassen werden.


Das Vorbereitungsjahr bildet Lehrpersonen für die Vorschul- und Primarstufe sowie für die Sekundarstufe in gestalterischen Fächern und Hauswirtschaft aus (fachwissenschaftliche und didaktische Ausbildung).


Die Ausbildung umfasst den Unterricht an der FMSF während 32 Wochen mit 26 Wochenlektionen, verteilt auf 4 Kurstage. Diese Kurse zielen auf die Stärkung der spezifischen Grundkenntnisse ab, die für Vorschul- und Grundschullehrkräfte unerlässlich sind. Sie umfasst auch die Durchführung der Präsentation eines vorgegebenen Themas zu einer Frage der Allgemeinbildung im Zusammenhang mit Pädagogik oder Bildung.


Die theoretische Ausbildung wird durch ein pädagogisches Projekt ergänzt, das Projekt zur Identitätsbildung (siehe Schulische Aktivitäten).

Die Kandidatinnen und Kandidaten nehmen an denselben Kursen wie die Schülerinnen und Schüler der FMPA teil und erhalten zusätzliche Leistungen: Pädagogikkurs (Jahresnote) und Zusatzprüfung in Bildnerisches Gestalten und Musik. In der folgenden Tabelle sind die verschiedenen Fächer und die wöchentliche Anzahl Lektionen für die Schülerinnen und Schüler aufgeführt.
Fächer oder integrierte Fächer Fächer Lektionen
1. Sprache Deutsch 4
2. Sprache Französisch 3
3. Sprache Englisch 2
Mathematik* - 4
Naturwissenschaften
(integrierte Fächer)
Biologie 1
Chemie 1
Physik 1
Geisteswissenschaften
(integrierte Fächer)
Geschichte* 1
Geografie 1
Künstlerischer Bereich
Bildnerisches Gestalten 2
Musik 2
Sport 3
Ergänzender Unterricht Pädagogik 1
Die Prüfung im Fach Bildnerisches Gestalten ist eine 180-minütige praktische und schriftliche Prüfung, die praktische Prüfung im Fach Musik dauert 30 Minuten. Sie finden im April oder Mai des Ausbildungsjahres statt.
Einschreibung

Für alle Bewerber gilt als Anmeldeschluss der 15. Februar für den Studienbeginn im September.


Personen, die für das Vorbereitungsjahr an der PH Freiburg in Frage kommen, richten ein Gesuch per E-Mail an die Schulleitung (ecgf-fmsf@edufr.ch) und geben dabei die E-Mail-Adresse für die Zusendung des Anmeldeformulars für das Vorbereitungsjahr der PH Freiburg an.


Die Anmeldung ist ab dem 15. Januar für den Schulbeginn im September möglich. Wir versenden keine Empfangsbestätigung. Eine Antwort wird unmittelbar nach Ablauf der Anmeldefrist verschickt.


Eine Anmeldegebühr von CHF 100.-, die für alle Schulen der Sekundarstufe 2 gilt, wird im Mai in Rechnung gestellt.

Zulassung

Der Zugang zum Vorbereitungsjahr an der PH Freiburg ist gemäss dem oben erwähnten Reglement den Inhabern der folgenden Titel vorbehalten :

 

Art.  22 Aufnahmebedingungen

 

1 Zusätzlich zu den Personen, welche die Bedingungen von Artikel 24 HFKG erfüllen, wird prüfungsfrei zur Grundausbildung zugelassen, wer über eine der folgenden Vorbildungen verfügt:

a) …;

b)  einen Berufsmaturitätsausweis oder einen Fachmaturitätsausweis ausserhalb des Berufsfelds Pädagogik mit bestandener Ergänzungsprüfung der Schweizerischen Maturitätskommission (Passerellenreglement);

 

Zur Grundausbildung wird ausserdem zugelassen, wer über eine der folgenden Vorbildungen verfügt, sofern sie oder er die Prüfung, welche die Zulassung zum Aufnahmeverfahren in die Grundausbildung der HEP-PH FR regelt, bestanden hat:

a) ein vor dem 31. Dezember 2009 erlangtes Diplom einer von der EDK anerkannten Fachmittelschule (FMS);

b) ein Diplom einer dreijährigen, von der EDK anerkannten Diplommittelschule (DMS);

c) ein Diplom einer von der EDK anerkannten Handelsmittelschule (HMS);

d) einen eidgenössisch anerkannten Berufsmaturitätsausweis;

e) ein Diplom einer anerkannten mindestens dreijährigen Berufsausbildung mit mehrjähriger Berufserfahrung;

f) einen ausländischen Vorbildungsausweis in Allgemeinbildung, der unter Vorbehalt des Bestehens einer Ergänzungsprüfung der Schweizer Hochschulen (EPSU) aufgrund der Beurteilung der ausländischen Ausbildungsabschlüsse von swissuniversities zur Aufnahme an den Schweizer Universitäten berechtigt; grundsätzlich gelten für jedes Land die spezifischen Bedingungen, die von der Universität Freiburg angewendet werden.

Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität ausser Pädagogik

Nach Art. 22 (Aufnahmebedingungen) des Reglements über die Pädagogische Hochschule Freiburg (PHFR) vom 01.02.2022 erfolgt der Zugang zur PH Freiburg für Inhaberinnen und Inhaber eines Fachmaturitätsausweises ausserhalb des Berufsfeld Pädagogik über die Passerelle DUBS (vgl. Website des Kollegiums St. Michael) :

1 Zusätzlich zu den Personen, welche die Bedingungen von Artikel 24 HFKG erfüllen, wird prüfungsfrei zur Grundausbildung zugelassen, wer über eine der folgenden Vorbildungen verfügt:

a) …;

b) einen Fachmaturitätsausweis ausserhalb des Berufsfelds Pädagogik mit bestandener Ergänzungsprüfung der Schweizerischen Maturitätskommission (Passerellenreglement); .

Die Ausbildungskosten setzen sich aus Schulgeld, Prüfungsgebühren und sonstigen Kosten zusammen.

  • Schulgeld : gemäss dem Beschluss des Staatsrats zur Festlegung der Schulgebühren der S2.
  • Prüfungsgebühr : gemäß dem Beschluss des Staatsrats über die Festlegung der Gebühren für die Abschlussprüfungen der S2.
  • Kosten: Kosten für Schulmaterial, B2-Prüfung (Sprache 2) zu Lasten des Kandidaten und Einschreibegebühr für Kandidaten mit anderem als dem Fachmittelschulausweis: CHF 100.-.

Die Schülerinnen und Schüler des Vorbereitungsjahres erstellen eine Präsentation zum vorgegebenen Thema (PvT), das sich auf ein aktuelles Thema bezieht. Die Präsentation sollte persönliche Ideen enthalten und die Fähigkeit prüfen, eine klar strukturierte Zusammenfassung zu einem bestimmten Thema zu präsentieren und zu analysieren und gleichzeitig in der Lage zu sein, ein kritisches Urteil darüber abzugeben.

Die Präsentation des vorgegebenen Themas findet zwischen April und Mai statt und dauert 30 Minuten. Die vorgegebene Fragestellung sowie die zu analysierende Dokumentation werden zu Beginn der dreistündigen Vorbereitungszeit vor der Präsentation bekannt gegeben.

Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, müssen die Jahresnoten in den Fächern Bildnerisches Gestalten, Musik und Pädagogik sowie die Note für die Präsentation des vorgegebenen Themas ausreichend sein.

  1. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die integrierten und geprüften Disziplinen, die zu den fünf Noten des Berechtigungsausweises für die Zulassung zum Aufnahmeverfahren an die PH Freiburg führen.
  2. Es gibt keine Prüfung in Sprache 2 (Französisch), die durch das Bestehen eines internationalen Tests auf mindestens Niveau B2 (vgl. SBFI-Liste) nachgewiesen werden muss.

Schriftlich (min.)

Mündlich (min.)

1. Sprache 1

Deutsch

180

15

2. Sprache 3

Englisch

120

15

3. Mathematik

Mathematik

120

15

4. Naturwissenschaften

Physik

60

Chemie

15

Biologie

15

5. Geisteswissenschaften

Geschichte

15

Geografie

15

Die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung, die den Zugang zum Aufnahmeverfahren der Pädagogischen Hochschule Freiburg ermöglicht, sind in den Richtlinien der Direktion für Bildung und kulturelle Angelegenheiten über den Vorbereitungskurs und die Prüfung, die den Zugang zum Aufnahmeverfahren der PH-FR ermöglicht, enthalten.

 

Art. 11 Bedingungen für das Bestehen

1 Massgebend für das Bestehen der Prüfung sind die Noten der Prüfungsfächer sowie für die 2. Sprache das Ergebnis eines international anerkannten Sprachentests auf mindestens dem Niveau B2 GER. Das Ergebnis dieses Tests wird entsprechend den üblichen Regeln in die Prüfungsnote umgerechnet.

 

2 Bestehensvoraussetzungen:

a) der Durchschnitt aller fünf Prüfungsnoten und der Note der Präsentation des vorgegebenen Themas muss mindestens 4,00 betragen;

b) die Summe der Notenabweichung der fünf Prüfungsfächer von 4.0 nach unten beträgt nicht mehr als 1,0 Punkt und höchstens zwei Noten der Prüfungsfächer sind ungenügend;

c) die Abschlussnote der Erstsprache, in Bildnerisches Gestalten, in Musik sowie in der Präsentation des vorgegebenen Themas beträgt mindestens 4,0;

d) der Gesamtdurchschnitt der Noten aller Fächer und der Note der Präsentation des vorgegebenen Themas, ausser für das Fach Sport, beträgt mindestens 4,00,

e) Bestehen der pädagogischen Zusatzausbildung.

 

4 Vor Abschluss der Prüfungssession muss in der 2. Sprache und/oder der 3. Sprache (sofern dieses Fach von der Direktion der FMS von einer Prüfung befreit wird) mindestens der Nachweis eines Niveaus auf Stufe B2 des standardisierten Sprachtests erbracht werden; dieser wird entsprechend den üblichen Regeln in die Prüfungsnote umgerechnet. Ansonsten endet die letzte Frist für die Erbringung dieses Nachweises, um die Bestätigung für das Bestehend der Prüfung zu erhalten, am 1. Juli des folgenden Schuljahres.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Frau Françoise Steffes, Vorsteherin FM, +41 26 305 65 14, francoise.steffes@edufr.ch