BEFÖRDERUNG UND ABSCHLUSS
Beförderungsbedingungen für den Fachmittelschulausweis FMS
Der Erwerb des Fachmittelschulausweises hängt in den verschiedenen Fächern von den im letzten Unterrichtsjahr erzielten Ergebnissen ab, die in einigen Fächern mit den Ergebnissen der schriftlichen und/oder mündlichen Abschlussprüfungen kombiniert werden.
- Einige Noten werden bereits im zweiten Jahr erreicht (siehe Stundentafel und Zielsetzungen).
- Einige Fächer werden zusammengefasst und ergeben eine Abschlussnote. Unabhängig vom Berufsfeld beziehen sich die Beförderungsbedingungen auf zwölf Abschlussnoten, die in Punkten oder halben Punkten ausgedrückt werden.
- Um zu den Abschlussprüfungen zugelassen zu werden, müssen bestimmte Bedingungen während des Schuljahres erfüllt werden.
- Es wird eine Prüfungsgebühr verrechnet.

Das Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) regelt die Bedingungen der Prüfungen und der Erlangung des Fachmittelschulausweises.
Art. 48 Zulassungsbedingungen zu den Prüfungen
1 Um zu den Prüfungen zugelassen zu werden, muss die Kandidatin oder der Kandidat:
a) den Unterricht während der drei Ausbildungsjahre in einer FMS oder einer gleichwertigen anerkannten Schule regelmässig besucht haben;
b) mindestens das dritte Ausbildungsjahr in der FMSF oder in der FMS des Kollegiums des Südens absolviert haben;
c) eine eigene, selbstständige Arbeit abgegeben haben;
d) ein ausserschulisches Praktikum von mindestens zwei Wochen absolviert und validiert haben;
e) ein Gesuch um Zulassung zu den Prüfungen eingereicht haben.
2 Der Prüfungsausschuss entscheidet über die Zulassungen zu den Prüfungen.
Das Reglement über die Fachmittelschulausbildung (FMSR) regelt die Bedingungen der Prüfungen und der Erlangung des Fachmittelschulausweises.
Art. 54 Bestehensnormen
1 Der Fachmittelschulausweis wird erlangt, wenn folgende Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
a) der Gesamtdurchschnitt aller für den Ausweis erforderlichen Noten ist mindestens 4,00;
b) höchstens drei der für den Ausweis erforderlichen Noten liegen unter 4,0;
c) die Summe der Abweichungen gegen unten gegenüber der Note 4,0 beträgt höchstens zwei Punkte.